Wagenknecht-Partei besteht auf ARD-Einladung und ruft das OVG an
In der ersten Instanz hatte die Partei von Sahra Wagenknecht keinen Erfolg. Jetzt muss das NRW-Oberverwaltungsgericht die Sache prüfen: Darf die Spitzenkandidatin in die "Wahlarena"?
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