EU genehmigt Insektenmehl als Lebensmittelzusatz
Gemäß der Verordnung (EU) 2025/89 der Europäischen Kommission darf ab dem 10. Februar Insektenmehlpulver in einer Vielzahl von Lebensmitteln verwendet werden. So können künftig neben klassischen Backwaren wie Brot und Teigwaren auch Produkte wie Käse, Kuchen oder Konfitüre mit Pulver angereichert werden, das aus ganzen Larven des Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) gewonnen wird. Im Bezug Der Beitrag EU genehmigt Insektenmehl als Lebensmittelzusatz erschien zuerst auf Tichys Einblick.
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