Jens Lehmann wehrt sich gegen Strafbefehl: Verfahren geht in die nächste Runde
Während des Oktoberfests war Jens Lehmann von der Polizei gestoppt worden und erhielt einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr. Doch mit dem Strafmaß scheint Lehmann nicht einverstanden.
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Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann wehrt sich gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Münchens wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. „Ich kann bestätigen, dass ein Einspruch vorliegt“, sagte der Sprecher des Gerichts, Martin Swoboda. Der nächste Schritt sei nun im Regelfall die Terminierung einer Hauptverhandlung. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über den Einspruch berichtet.
Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft München I beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr während des Oktoberfests beantragt hatte. Der Strafbefehl sieht der Ermittlungsbehörde zufolge zudem vor, dass Lehmann auch seinen Führerschein abgeben muss und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann.
Der Ex-Nationalkeeper hatte einige Monate nach der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt von einem „Fehler“ gesprochen. „Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt“, sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei „zwei Stunden nach dem Ereignis“ gefahren und habe 0,7 Promille gehabt. „Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so“, sagte Lehmann.
Gründe für den Einspruch zunächst offen
Lehmann wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er „total betrunken“ gewesen sein soll. Dies sei „überhaupt nicht der Fall“ gewesen. Warum er nun Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, blieb vorerst offen; Lehmanns Anwalt war am Abend zunächst nicht zu erreichen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Im Normalfall komme es nach einem Einspruch zur Festsetzung eines Hauptverhandlungstermins, erläuterte Gerichtssprecher Swoboda. „Er hat aber auch die Möglichkeit, den Einspruch zurückzunehmen oder auf bestimmte Aspekte wie das Strafmaß oder die Tagesgeldhöhe zu beschränken.“ Dann könnte es statt mit einem öffentlichen Prozess auch im schriftlichen Verfahren weitergehen.
Der Ex-Fußballnationalkeeper war im vergangenen Jahr auch wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Deshalb habe das Gericht mit dem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gebildet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die genaue Zahl und die Höhe der Tagessätze wollte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde nicht nennen.