Finanzen im Alter: Zu wenig Rente? Wie Ihnen der Staat hilft
Rund 15 Prozent der Ruheständler in Deutschland sind von Armut bedroht. Staatliche Zuschüsse und Rabatte helfen, die Rente aufzubessern
Rund 15 Prozent der Ruheständler in Deutschland sind von Armut bedroht. Staatliche Zuschüsse und Rabatte helfen, die Rente aufzubessern
"Ältere Menschen leben ganz überwiegend in gesicherten finanziellen Verhältnissen", heißt es im jüngsten Rentenbericht der Bundesregierung. Das monatliche Haushaltseinkommen von Rentner-Paaren liegt demzufolge heute bei knapp 3800 Euro netto. Bei alleinstehenden männlichen Senioren sind es rund 2200 Euro, Rentnerinnen kommen auf knapp 1900 Euro. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte, um Statistiken. Und die erfassen nicht nur gesetzliche Rentenzahlungen, sondern auch Betriebsrenten und Einkünfte aus privater Vorsorge. Dazu zählen Lebens- und Rentenversicherungen, Riester-Renten, Zinsen und Dividenden sowie Mieteinkünfte. Soviel zum Durchschnitt über alle.
Ein tieferer Blick in die Statistiken offenbart: Mehr als 3,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind heute armutsgefährdet. Sie müssen – alleinlebend – mit weniger als 1380 Euro netto im Monat auskommen. Das zeigen die neuesten Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Diesen Menschen, mehr als 15 Prozent der heutigen Rentenbezieher, können eine ganze Reihe von staatlichen Zuschüssen und Rabatten helfen.
Grundsicherung im Alter
Wer Alterseinkünfte von weniger als 924 Euro im Monat hat, kann einen Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung im Alter prüfen lassen. Dazu rät die Deutsche Rentenversicherung. Gewährt werden als Regelsatz 563 Euro für Alleinstehende und 1012 Euro für Paar-Haushalte. Zusätzlich werden im ersten Jahr die Wohnkosten übernommen. Ab dem zweiten Jahr prüft das Arbeitsamt dann die Angemessenheit der Wohnung.
Die Grundsicherung wird also nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach individueller Bedürfnisprüfung – vergleichbar mit dem Bürgergeld-Verfahren. Neben den Einkünften eines Rentner-Haushaltes werden auch etwaige Ersparnisse angerechnet. Im ersten Jahr bleiben 40.000 Euro vor Verrechnung verschont, ab dem zweiten Jahr noch 10.000 Euro. Weitere Mitglieder des Haushaltes dürfen ein Schonvermögen von 15.000 besitzen.
Die Zahl der Bezieher der Grundsicherung im Alter ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, auf zuletzt mehr als 650.000 Rentnerinnen und Rentner.
Grundrentenzuschlag
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten angesammelt hat, jedoch nur einen sehr geringen Auszahlanspruch hat, erhält den sogenannten Grundrentenzuschlag. Und zwar automatisch, ohne gesonderten Antrag. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob die notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist das der Fall, wird der Zuschlag zur Rente an die Betroffenen ausgezahlt. Die Höhe ist also individuell und wird im Rentenbescheid vermerkt. Die genaue Berechnung ist reichlich kompliziert. Zur Orientierung: Für eine Rentnerin mit 985 Euro Altersrente nach 40 Versicherungsjahren läge der Zuschlag bei rund 100 Euro monatlich.
Wichtig: In die 33 Mindestjahre nicht eingerechnet werden Bezugszeiten von Arbeitslosengeld und -hilfe (heute Bürgergeld). Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Zeiten freiwilliger Beitragszahlung und sogenannte Zurechnungszeiten (Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten).
Rentenausweis
Dieses eingeschweißte Papier im Scheckkartenformat bringt zwar kein Geld in die knappe Rentnerkasse, spart aber spürbar welches ein. Ausgegeben wird der Rentenausweis von der Deutschen Rentenversicherung. Und zwar an jeden Neu-Rentner.
Ausweis-Inhaber erhalten Rabatte, etwa beim Eintritt in Museen, Zoos und Freizeitparks, Kultur- und Sportveranstaltungen. Auch Apotheken, Fitness-Studios, Bibliotheken, Volkshochschulen, zuweilen Handel und Gastronomie sowie die Deutsche Bahn mit dem "Senioren-Sparpreis" gewähren Rabatte. Nahverkehrsverbünde bieten zudem günstige Seniorentickets an, manche Bundesländer auch ein rabattiertes Deutschland-Ticket. Bundeseinheitlich gilt: Wer Grundsicherung im Alter bezieht oder Erwerbsminderungsrente, erhält das Deutschland-Ticket für 22,50 Euro im Monat (statt regulär 58 Euro).
Für Mieter: Wohngeld plus
Zur Miete wohnen hat sich in den vergangenen Jahren teils erheblich verteuert. Für alle Senioren, die 40 Prozent oder mehr ihrer Rente für Mietkosten aufwenden müssen, empfiehlt die Verbraucherzentrale einen Antrag auf das 2023 reformierte "Wohngeld plus" zu stellen. Auch ein Heizkosten-Zuschuss ist damit möglich.
Der Antrag umfasst zwar rund ein Dutzend Seiten und ähnelt Steuer-Formularen. Doch das Durchackern kann sich rechnen: Im Durchschnitt erhalten berechtigte Rentner-Haushalte immerhin 370 Euro monatlich.
Für Eigenheimbewohner: Lastenzuschuss
Weniger gut situierte Rentner, die in eigenen vier Wänden leben, können den sogenannten Lastenzuschuss beantragen, eine Art Wohngeld für Immobilieneigentümer. Antragsberechtigt sind Eigentümer, aber auch Berechtigte von Erbbau, Dauerwohnrecht und Nießbrauch. Wichtig: Der Wohnraum muss selbst genutzt werden.
Rente 2025: Auszahlungstermine im Überblick 07.08
Im Antrag an die örtliche Wohngeld-Behörde muss über die Anzahl und das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder und die Höhe der finanziellen Belastung Auskunft gegeben werden, samt Nachweisen. Anrechenbare Belastungen sind Baukredite (Zins und Tilgung), Instandhaltungskosten (pauschal jährlich 36 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche), Grundsteuer und Bewirtschaftungskosten.
Zuschuss zur Krankenversicherung
Die Kosten für die Krankenversicherung sind mit Beginn des Jahres 2025 teils erheblich gestiegen: Privatversicherte zahlen im Schnitt 18 Prozent mehr, gesetzlich Versicherte knapp ein Prozent mehr Zusatzbeitrag.
Für Pflichtversicherte verrechnet die Deutsche Rentenversicherung ihren Anteil, die Hälfte des Beitrags, und den Anteil der Senioren automatisch mit der ausgezahlten Rente. Der Zusatzbeitrag der Kassen wird dabei nicht geteilt, sondern allein von den Ruheständlern bezahlt. Sparen lässt sich also nur mit einem Wechsel der Kasse. Günstige und gut bewertete Kassen sind unter anderem Techniker, Hanseatische und Audi BKK.
Wer privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss einen Zuschuss, gewissermaßen den Anteil der Deutschen Rentenversicherung, gesondert beantragen. Typischerweise passiert das zum Start der Rente. Die Höhe des Zuschusses, der dann zusätzlich zur Rente ausgezahlt wird, hängt vom sogenannten allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der beträgt aktuell 14,6 Prozent vom Einkommen. Hinzugerechnet wird der aktuelle Zusatzbeitrag der Kasse (für Privatversicherte der Durchschnittswert der Kassen von 1,7 Prozent). Geteilt durch zwei ergibt sich die Höhe des Zuschusses, für Privatversicherte bis maximal zur Hälfte der Versicherungsprämie.
Geld sparen können privat versicherte Rentner durch Tarifwechsel innerhalb ihrer Versicherung, etwa mit der Erhöhung der jährlichen Selbstbeteiligung.
Übernahme von Pflegeheimkosten
Wer pflegebedürftige Angehörige in einer Pflegeeinrichtung unterbringen möchte, kennt ihn: den Eigenanteil. Für das erste Jahr der Unterbringung ist dieser laut Ersatzkassen-Verband auf knapp 3000 Euro gestiegen. Pro Monat. Im Bundesdurchschnitt. Aus ihren laufenden Alterseinkommen ist das für viele Senioren nicht zu bezahlen. Nicht selten geht es also an deren Ersparnisse. Sind diese aufgebraucht ist, springt der Sozialstaat ein, und übernimmt den Eigenanteil. Dabei gilt: Ein Schonvermögen von 10.000 Euro bleibt unangetastet. Das Pflegegeld zählt nicht als Renteneinkommen.
Kinder von Pflegebedürftigen dürfen die Sozialämter seit 2020 erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zur Kasse bitten, einen sogenannten Eltern-Unterhalt fordern. Verbraucherschützer raten im Einzelfall zur Rechtsberatung.