Britische Regierung fordert iCloud-Hintertür für Behörden
Die britische Regierung will Apple offenbar dazu verpflichten, ihren Sicherheitsbehörden umfassenden Zugriff auf in der iCloud gespeicherte Nutzerdaten zu gewähren. Dies berichtet die Washington Post unter Berufung auf mit dem Vorgang vertraute Personen. Laut der Meldung hat das britische Innenministerium im vergangenen Monat eine sogenannte Technical Capability Notice ausgestellt, die Apple dazu verpflichten würde, iCloud […]
Die britische Regierung will Apple offenbar dazu verpflichten, ihren Sicherheitsbehörden umfassenden Zugriff auf in der iCloud gespeicherte Nutzerdaten zu gewähren. Dies berichtet die Washington Post unter Berufung auf mit dem Vorgang vertraute Personen.
Laut der Meldung hat das britische Innenministerium im vergangenen Monat eine sogenannte Technical Capability Notice ausgestellt, die Apple dazu verpflichten würde, iCloud mit einer Hintertür zu versehen, über die Behörden selbst dann auf die dort gespeicherten Inhalte zugreifen können, wenn deren Besitzer Apples erweiterten Datenschutz für iCloud aktiviert haben. Die Anordnung wäre dabei nicht auf einzelne Nutzerkonten beschränkt, sondern umfasse sämtliche in der iCloud gespeicherten Daten weltweit.
Apples erweiterte Verschlüsselungsoptionen für iCloud
Apple überlegt, den Dienst einzustellen
Wie die Zeitung weiter berichtet, prüft Apple derzeit verschiedene Optionen, auf die Anweisung zu reagieren. Es scheint ausgeschlossen, dass Apple die geforderten Maßnahmen einleitet. Stattdessen werde auch die Möglichkeit diskutiert, die Möglichkeit zur Ende-zu-Ende-verschlüsselten Datenspeicherung innerhalb des Vereinigten Königreichs komplett einzustellen. Eine solche Maßnahme würde jedoch nicht ausreichen, um die britischen Forderungen nach globalem Zugriff zu erfüllen.
Die rechtliche Grundlage für diese Anordnung ist ein heftig kritisiertes Gesetz namens „Investigatory Powers Act 2016“, das britischen Behörden weitreichende Befugnisse zur Überwachung elektronischer Kommunikation einräumt. Als besonders heikel wird in diesem Zusammenhang gewertet, dass die betroffenen Unternehmen dazu verpflichtet werden können, Sicherheitsmaßnahmen in ihren Produkten zu umgehen, ohne darüber öffentlich sprechen zu dürfen.
Berufungsverfahren hat keine aufschiebende Wirkung
Apple steht nun die Möglichkeit offen, ein Berufungsverfahren einzuleiten, das zunächst vor einem geheimen technischen Gremium und anschließend vor einem Richter verhandelt wird. Allerdings bedeutet dies keinen Aufschub für Apple, denn die britische Gesetzgebung erlaubt auch dann keine Verzögerung bei der Umsetzung einer solchen Anordnung, wenn begleitend dazu ein Einspruchsverfahren läuft.
Eine aktuelle Stellungnahme von Apple liegt derzeit noch nicht vor. Jedoch hat das Unternehmen, bereits als es im März um die Möglichkeit einer solchen Anordnung ging, verlauten lassen, dass es keinen Grund dafür gebe, dass die britische Regierung für Bürger weltweit über den Zugang zu verschlüsselten Daten entscheiden sollte.